Grundsteuerreform 2022: Alle wichtigen Infos für Sie im Überblick

Die Grundsteuerreform 2022 hat viele Immobilieneigentümer verunsichert. Dabei soll sie die Berechnung der Grundsteuer vereinheitlichen und für den Bürger möglichst nachvollziehbar gestalten. Die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform haben wir von Waldmüller Immobilien nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Wie wurde die Grundsteuer bisher berechnet?

Eigentümer müssen einmal im Jahr die Grundsteuer für ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Grundstück an die jeweilige Gemeinde entrichten. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Lediglich die Berechnung wird anders ablaufen, denn: Bislang bildete der sogenannte Einheitswert die Grundlage für die Grundsteuerberechnung. Da dieser Wert im Westen aus dem Jahr 1964 stammt, im Osten jedoch aus dem Jahr 1935, ist die Berechnung laut Bundesverfassungsgericht nicht mit dem steuerlichen Gleichheitsprinzip vereinbar und somit verfassungswidrig.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2022?

Durch die Grundsteuerreform 2022 müssen Immobilienbesitzer nun alle sieben Jahre eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Frist für die erste Steuererklärung (offiziell „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte") muss bis 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt eingehen. Auf der Grundlage dieser Steuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und übermittelt diesen an die jeweilige Gemeinde, damit diese die Grundsteuer festsetzt. Fällig wird die neue Grundsteuer voraussichtlich erst im Jahr 2025.

Bundesmodell und individuelle Regelungen in Baden-Württemberg

Die Bundesländer haben das Recht, eigene Regelungen einzuführen, die vom Bundesgesetz abweichen. Baden-Württemberg hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Während der Grundsteuerwert beim Bundesmodell von sechs Faktoren abhängig ist (Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter), berücksichtigen die Finanzämter in Baden-Württemberg nur zwei Kriterien: die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

Muss ich in Zukunft mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuerreform 2022 betrifft alle Eigentümer von Grundstücken. Ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, vermietet, verpachtet oder selbst genutzt wird, ist dabei unerheblich.

Die Frage, ob Ihre Grundsteuer in Zukunft höher oder niedriger ausfallen wird, lässt sich pauschal nicht beantworten. Änderungen sind durchaus möglich – und zwar sowohl nach oben als auch nach unten. Die Gemeinden haben angekündigt, dass sie ihre Hebesätze so anpassen werden, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht erheblich verändern wird. Gravierende Erhöhungen der Grundsteuer sollen so vermieden werden. Allerdings lässt es sich nicht vermeiden, dass einige Eigentümer in Zukunft mehr Grundsteuer zahlen müssen, um aktuelle Ungerechtigkeiten aufgrund veralteter Werte auszugleichen. Wer vom bisherigen Status Quo profitiert hat, wird in Zukunft also voraussichtlich mehr zahlen müssen.

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