Wichtige Änderungen in der Immobilienbranche 2023

Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Änderungen in der Immobilienbranche mit sich, und zwar für Eigentümer*innen wie für Kaufinteressent*innen gleichermaßen. Wir geben Ihnen einen  Überblick. 

Erben wird teurer

Ab Januar 2023 werden Erbschaften und Schenkungen teurer, weil sich die Wertermittlung nun am tatsächlichen Verkehrswert orientieren muss. Auf diese Weise kommen auf Erb*innen schätzungsweise 20 bis 30 Prozent höhere Steuern zu als bislang. Der Freibetrag hängt weiterhin vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser*in und Erb*in ab. Er beträgt bei Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Enkel*innen 200.000 Euro, jeweils Steuerklasse I vorausgesetzt. Auf die Summe, die den Freibetrag übersteigt, wird je nach Immobilienwert und Steuerklasse ein Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent erhoben. 

Vermieter*innen übernehmen einen Teil der CO2-Steuer

Seit 2021 gibt es die CO2-Steuer, die bislang vollständig von Mieter*innen bezahlt werden musste. Das hat sich zum Januar 2023 geändert. Mieter*innen sollen nun nach einem 10-Stufen-Modell entlastet werden. Konkret bedeutet das: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist, desto größer ist der von Vermieter*innen zu tragende Anteil an der CO2-Steuer. Vermieten Sie eine Wohnung mit sehr schlechter Energiebilanz, müssen Sie 95 Prozent der Steuer übernehmen, Ihre Mieter*innen hingegen nur fünf Prozent. Lediglich bei sehr gut gedämmten Wohngebäuden, die den Anforderungen des KfW Effizienzhauses 55 entsprechen, müssen Mieter*innen die Abgabe allein zahlen. Wer seine Immobilie energetisch auf den neuesten Stand bringt, spart am Ende also bares Geld.

Änderungen bei der linearen Abschreibung (AfA)

Um mehr Investitionsanreize für den Wohnungsbau zu schaffen, gelten ab 2023 neue Vorgaben für die lineare Abschreibung. Bislang konnten pro Jahr zwei Prozent der Baukosten abgeschrieben werden, und zwar über einen Zeitraum von 50 Jahren. Nun sind es drei Prozent jährlich über einen Zeitraum von 33 Jahren. 

Änderungen bei Fotovoltaikanlagen

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie mit einer Fotovoltaikanlage auszustatten, gelten dafür ab 2023 neue Regelungen, denn das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wurde novelliert. Folgende Änderungen sollen die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage für Privathaushalte attraktiver machen:

  • erleichterter Netzanschluss
  • höhere Vergünstigungen
  • auch Gartenanlagen werden gefördert
  • für Anlagen mit maximal 30 Kilowatt Leistung fallen weder Umsatz- noch Einkommensteuer an

Die Einspeisevergütung wurde ebenfalls erhöht. Sie beträgt nun:

  • 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit Eigennutzung bis 10 Kilowatt
  • 7,1 Cent bei größeren Anlagen
  • 13 Cent bei Volleinspeisung

Änderungen bei BAFA-Förderungen

Wenn Sie Ihre Immobilie in Eigenleistung energetisch sanieren, können die anfallenden Materialkosten ab 2023 durch das BAFA gefördert werden. Neu sind außerdem folgende Regelungen:

  • das BAFA fördert den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • das BAFA fördert Brennstoffzellen, sofern diese mit grünem Wasserstoff betrieben werden
  • Wärmepumpen und Biomasseheizungen werden gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird
  • im Falle eines Heizdefekts können die Mietkosten für provisorische Heizgeräte gefördert werden (maximal ein Jahr)

Auch die einzelnen Fördersätze wurden angepasst. Bevor Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses in Angriff nehmen, lassen Sie sich am besten umfassend beraten, damit Ihnen keine Fördergelder entgehen.

Noch Fragen? Waldmüller Immobilien hat die Antworten!

Gerne beraten Kerstin Waldmüller und ihr Team Sie ganz individuell zu den Änderungen in der Immobilienbranche 2023. Rufen Sie uns gerne in unserem Büro in Ettlingen an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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