Erbengemeinschaft: Konfliktpotenzial und mögliche Lösungswege

Im Falle einer Immobilienerbschaft ist die Unsicherheit oftmals groß – und dies gilt umso mehr, wenn mehrere Personen die Immobilie gemeinsam geerbt haben. Was im Fall einer Erbengemeinschaft alles zu beachten ist und wie Sie ohne Streitigkeiten zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, erfahren Sie hier.

Die Problematik einer Erbengemeinschaft

Immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, liegt eine Erbengemeinschaft vor. Das Konfliktrisiko ist bei einer solchen Konstellation hoch, denn nicht immer können sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft auf eine Vorgehensweise einigen. Der Verkauf ist oftmals die beste Option – aber auch hierfür ist die Zustimmung aller Erb*innen erforderlich. 

Immobilie geerbt: Rechte & Pflichten 

Auch als Mitglied einer Erbengemeinschaft haben Sie das Recht, das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden auszuschlagen. Darüber hinaus hat jeder Erbe das Recht auf die Nutzung der Immobilie – was in der Praxis schwierig ist, denn solche eine Nutzung muss immer über eine Nutzungsvereinbarung mit den Miterb*innen geregelt werden. Als Mitglied einer Erbengemeinschaft haben Sie außerdem das Recht, Ihren Erbanteil zu verkaufen, wobei den Miterb*innen ein Vorkaufsrecht zusteht. 

Im Fall einer Immobilienerbschaft sollten Sie auch die auf Sie zukommenden Pflichten nicht außer Acht lassen. Ist das Haus oder die Wohnung vermietet, werden die Mietverträge übernommen, und auch den Verwaltungspflichten muss nachgekommen werden. Denken Sie in diesem Fall auch an die Kosten, etwa an das zu zahlende Hausgeld und an die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. 

Welche Gründe sprechen für einen Verkauf? 

Erben mehrere Personen eine Immobilie, ist eine faire Verteilung des Vermögenswertes kaum möglich. Ein Verkauf bietet hingegen die Möglichkeit, den Erbvorgang rasch abzuschließen und den Verkaufserlös gleichmäßig auf alle Miterb*innen zu verteilen. Auch der zügige Wegfall aller laufenden Kosten und Haftungsrisiken spricht für den Verkauf der geerbten Immobilie. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass ein Erbe die Immobilie alleine übernimmt und die Miterb*innen auszahlt, sofern diese einverstanden sind. Eine professionelle Immobilienbewertung ist in beiden Fällen unerlässlich. 

Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft: Hilft eine Mediation? 

Eine gerichtliche Auseinandersetzung kennt in der Regel keine Sieger, weshalb es gilt, diese zu vermeiden. Bei einer Teilungsversteigerung werden Immobilien meist unter Wert verkauft, was für alle Miterb*innen mit finanziellen Verlusten verbunden ist. 

Menschen mit Puzzleteilen

Eine Mediation kann eine teure und emotional herausfordernde Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden und den Weg zu einem fairen und akzeptablen Kompromiss ebnen. Als Mediator*innen kommen Rechtsanwält*innen in Betracht, aber beispielsweise auch Notar*innen – in jedem Fall muss die Person die notwendige fachliche Kompetenz mitbringen.

Im Falle einer Erbschaft sollten Sie keine Zeit verlieren, sondern sich zeitnah professionell beraten lassen. Wir von Waldmüller Immobilien stehen Ihnen gerne für ein persönliches Erstgespräch zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

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